Stativ im Flugzeug? Ja, nein oder doch vielleicht?
Wer reisen möchte nimmt seinen sieben Sachen, steigt ins Flugzeug und ab geht die Reise. Doch wohin mit dem Reisestativ? Handgepäck oder doch eher in den Koffer? Natürlich wäre mehr Platz für andere Sachen im Koffer, doch ist die Mitnahme erlaubt.
Wir von Stativtests decken auf und bringen Licht ins Dunkel.
Luftsicherheitsgesetz
Generell gibt es keine explizite Vorschrift, die das mitführen eines Stativ im Handgepäck verbietet. Es steht lediglich im Sicherheitsgesetz der Luftsicherheit, nach § 5 Absatz 2 Nr. 3, dass Gegenstände die mitgeführt werden nicht als Waffe gegen Personen oder zur Beschädigung des Flugzeuges benutzt werden können. Doch darauf kann bei der Sicherheitskontrolle nicht plädiert werden. Wenn man wehement darauf besteht das Stativ mitnehmen zu wollen, kann der Flug im schlimmsten Fall für Sie annulliert werden.
Sicherheitskontrolle – Warum so genau bei Stativen?
Wie bereits erwähnt, gibt es ein Gesetz der Luftsicherheit, die Gegenstände solcher Art verbieten. Dies liegt zum einem Am Gewicht und zum anderen an der Größe. Ein Stativ das über 30 cm Packmaß hat ist auf jeden Fall eine potenzielle Gefahr. Manche Stative haben sogar noch Zusätze, wie beispielsweise Spikes, was den Aspekt der Beschädigung oder der Angriffsmöglichkeit stark vergrößert.
Allem in allen ist des die Entscheidung des Sicherheitspersonals ob eine Stativ im Handgepäck mitgeführt werden darf. Es gibt Fälle wo reisende Ihr Reisestativ mitnehmen durften. Keine Probleme gab es bei den Mini oder Gorillapod Stativen. Mit denen hat wir bisher keine Probleme.
Was sollen Sie nun tun?
Um den lästigen Diskussionen (bei denen man keine Chance hat) aus dem Weg zu gehen, sollte es direkt in den Koffer gepackt werden. Der Ärger ist vorprogrammiert und viel zu aufwendig. Im schlimmsten Fall kann man von der Flugliste gestrichen werden. Dies ist allemal schlimmer als auf das Stativ zu verzichten.
Wir wünschen Euch weiterhin einen guten Flug und einen tollen Urlaub.